Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 21:52 Uhr:
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Köln: Stille Feiertage im November: Stadt Köln erinnert an besondere Regelungen
» Mit Allerheiligen am 1. November, dem Volkstrauertag am 15. November und dem Totensonntag am 22. November stehen in Nordrhein-Westfalen drei sogenannte stille Feiertage bevor. Aus diesem Anlass informiert die Stadt Köln über die Regelungen des Feiertagsgesetzes NRW, die an diesen Tagen besondere Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen und gewerbliche Angebote vorsehen.
An Allerheiligen und Totensonntag sind zwischen 5 und 18 Uhr unter anderem Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen nicht erlaubt. Auch Sportveranstaltungen, Pferderennen, Volksfeste sowie bestimmte Angebote auf Freizeitanlagen dürfen in diesem Zeitraum nicht stattfinden, sofern sie mit tänzerischen oder artistischen Darbietungen verbunden sind.
Für den Volkstrauertag gelten gestaffelte Regelungen. Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen und Volksfeste sind von 5 bis 13 Uhr untersagt. Darüber hinaus dürfen zwischen 5 und 18 Uhr keine musikalischen oder unterhaltenden Veranstaltungen stattfinden. Dies betrifft beispielsweise Diskotheken, Veranstaltungen in Gaststätten sowie Theater-, Opern-, Musical- oder Konzertaufführungen, sofern diese nicht religiösen, weihevollen oder besonders ernsten Charakter haben.
Wie an allen Sonn- und Feiertagen gelten zudem ganztägige Einschränkungen für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten. So dürfen unter anderem Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen, Videotheken und Mitfahrvermittlungen nicht betrieben werden. Auch Wohnungsumzüge sind an diesen Tagen grundsätzlich nicht zulässig.
Von den Arbeitsverboten ausgenommen bleiben jedoch verschiedene Freizeit- und Erholungsangebote. Dazu zählen beispielsweise Saunen, Fitnessstudios und Bräunungsstudios.
Die Stadt weist darauf hin, dass Ausnahmen von den gesetzlichen Verboten nur in begründeten Einzelfällen und bei fehlenden erheblichen Beeinträchtigungen des Feiertagsschutzes möglich sind. Zuständig für entsprechende Ausnahmegenehmigungen ist die Bezirksregierung Köln.
Mit den Regelungen soll der besondere Charakter der stillen Feiertage gewahrt und Raum für Gedenken, Besinnung und Ruhe geschaffen werden. «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns vom 23. Oktober 2026 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot (KI)