Veröffentlicht am: 03.11.2019 um 12:35 Uhr:
Recht: Sind Dashcams jetzt erlaubt?
» "Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar." So lauteten unlängst die Schlagzeilen in vielen Presseorganen. Der Bundesgerichtshof (BGH VI ZR 233/17) hatte zum ersten Mal in einem Unfallhaftpflichtprozess über die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel entscheiden. Anlass fr die Entscheidung war ein Verkehrsunfall: Zwei Fahrzeuge bogen nebeneinander nach links in eine größere Straße ein und kollidierten dabei. Die Fahrer warfen sich anschließend gegenseitig vor, jeweils der andere habe die Spur verlassen. Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Einer der Fahrer legte eine Videoaufzeichnung des Vorgangs vor. Er hatte sie mit einer Dashcam aufgenommen, die permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnete. Amts- und Landgericht ließen die Aufzeichnung nicht als Beweismittel zu.
Dagegen legte der Kläger Revision beim BGH ein. In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Gericht klargestellt, dass eine permanente Aufzeichnung prinzipiell unzulässig ist. Unter welchen Bedingungen Dashcams nach dem Datenschutzgesetz zulässig sidn, ließ das Gericht jedoch offen. Denn nach Auffassung des BGH schließt das deutsche Recht auch die Verwertung von unzulässig erworbenen Beweismitteln nicht aus. Dabei kommt es auf eine Abwägung der Interessen an. Bei illegal angefertigten Dashcam-Aufnahmen spricht die Abwägung unter Umständen dafür, sie als Beweis zuzulassen. Der BGH führt dazu verschiedene Gründe auf: So könnten die Aufnahmen beispielsweise Unfallopfern bei Beweisnot helfen.
Was bedeutet dies nun für die Dashcam-Benutzer? Die Gefahr, ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu riskieren, wenn die Nutzer die Aufnahmen bei der Polizei und vor Gericht vorlegen, ist groß. Andererseits liegen die Summen, über die in einem Schadensersatzprozess gestritten wird, weit höher. Vermutlich werden deshalb viele ihre Minikameras weiter nutzen oder sich sogar Dashcams für vorne und hinten anschaffen, um bei einem Verkehrsunfall bestens gerüstet zu sein. Dabei sollte die Dashcam aus Gründen der Rechtssicherheit vor der Fahrt jedoch so eingestellt werden können, dass sie nur kurze Clips aufzeichnet (in der Regel in der Länge von einer Minute) und alte sofort und selbstständig überschreibt ("Loop"). Gesichert wird der Loop in der Regel durch Knopfdruck, im Angebot finden sich aber auch Dashcams mit einer Automatik, die hohe Verzögerungen bei einer Vollbremsung sowie die Erschütterung bei einem Unfall registriert und den entsprechenden Loop mit einem Kopierschutz vor dem Überschreiben sichert. «
Quelle: ACV Profil 3/2018