Veröffentlicht am: 16.01.2020 um 16:23 Uhr:
Auto und Verkehr: Gibt es eine Rückdatierung der HU, wenn der Termin überzogen wurde?
» Nein, eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt ist, gibt es seit dem Jahr 2012 nicht mehr. Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung überzogen wurde, müssen Sie zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin mit Ihrem Fahrzeug antreten. «
Quelle: Petra Zollner für ADAC motorwelt 4/2019