Veröffentlicht am: 22.11.2019 um 23:24 Uhr:
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Recht: Verbotener Turm
» Hätten Sie's gewusst?
Nächtliche Aufnahmen des funkelnden Pariser Eiffelturms dürfen nicht veröffentlicht werden. Das abendliche Blinken der Stadt-Ikone ist per Copyright geschützt, hier gilt nicht die Panoramafreiheit. «
Quelle: fotoMAGAZIN 12/2017