Veröffentlicht am: 24.01.2021 um 23:28 Uhr:
Berufsleben: Ferien sind Ferien – Wenn der Chef ruft
» (dpa-mag). Ferien sind Ferien. Für den gefürchteten Anruf des Chefs im Urlaub bedeutet das: Vorgesetzte dürfen zwar versuchen, ihre Angestellten auf Reisen zu kontaktieren. Die sind aber nicht dazu verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein oder etwa E-Mails abzurufen, berichtet die Zeitschrift „Impulse“. Und zurückholen darf ein Chef seine Mitarbeiter nur in unvorhersehbaren Ausnahmefällen die das Unternehmen in seiner Existenz bedrohen.
Ein sogenannter betrieblicher Engpass reicht den Angaben nach noch nicht aus, um den Urlaub von Mitarbeitern abzubrechen. Wenn mehrere Kollegen krank werden oder überraschend mehr zu tun ist, ist das also noch kein Grund für ein vorzeitiges Ferienende. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur darum bitten, dass der Angestellte den Urlaub freiwillig abbricht. Kehrt man vorzeitig aus dem Urlaub zurück, muss der Betrieb zudem alle zusätzlichen Kosten erstatten, für Flugtickets zum Beispiel.
Weniger streng sind die Regeln höchstens, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrag vereinbart haben, dass diese im Urlaub erreichbar und bereit zur Rückkehr sein müssen. Möglich ist das aber nur für Urlaubstage, die Arbeitnehmer zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch erhalten. «
Quelle: Kölner Wochenende vom 20. Januar 2018