Veröffentlicht am: 20.05.2021 um 08:47 Uhr:
Auto und Verkehr: Parkscheibe richtig einstellen
» Ja. Die Uhrzeit auf der Parkscheibe darf nicht genau, sondern muss auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden. Beispiel: bei einer Ankunftszeit um 16.10 Uhr auf 16.30. Wird die Scheibe nicht vorschriftsgemäß verwendet, kann ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro fällig werden. «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2018