Veröffentlicht am: 14.01.2021 um 22:49 Uhr:
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Auto und Verkehr: Aussteigen verboten
» Auch wenn Sie es bei sengender Hitze im Wagen kaum aushalten: Laut Straßenverkehrsordnung (§18 Abs. 9 Satz 1) ist Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet - außer zur Sicherung einer Unfallstelle. Meist ist die Polizei bei längeren Störungen wie zum Beispiel einer Vollsperrung nachsichtig, wenn es jemandem zu heiß oder gar übel wird. Allerdings: bitte keine ausgiebigen Spaziergänge auf der Autobahn unternehmen, sondern immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben. Und bei einem Unfall auf keinen Fall die Rettungskräfte behindern. «
Quelle: ADAC motorwelt 07-08/2017