Veröffentlicht am: 27.08.2023 um 17:14 Uhr:

Auto und Verkehr: Abkürzen

"Kann ich bei Stau kurz über den Standstreifen zur nächsten Autobahnausfahrt fahren?", fragte Corinna H. aus Celle die ADAC motorwelt Redaktion...

» Nein, das ist verboten. Die Strafe dafür: 75€ Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Eine Ausnahme besteht dann, wenn entsprechende Schilder (Zeichen 223.1) das Befahren des Standstreifens vorübergehend freigeben. Auch die Polizei kann das erlauben, z.B., wenn die anderen Fahrspuren durch einen Unfall blockiert sind. «


Quelle: ADAC motorwelt 12/2019

Weitere Artikel zum Thema Auto und Verkehr, die Sie auch interessieren könnten...

Mitschuld trotz Vorfahrt

Gefährliche Nähe

Immer mehr „Dooring-Unfälle“

Warum ist das Motorlaufenlassen so umweltschädlich?

Macht eine Start-Stop-Automatik im Auto Sinn oder verursacht sie mehr Kosten als Nutzen?