Veröffentlicht am: 27.08.2023 um 17:14 Uhr:
Auto und Verkehr: Abkürzen
» Nein, das ist verboten. Die Strafe dafür: 75€ Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Eine Ausnahme besteht dann, wenn entsprechende Schilder (Zeichen 223.1) das Befahren des Standstreifens vorübergehend freigeben. Auch die Polizei kann das erlauben, z.B., wenn die anderen Fahrspuren durch einen Unfall blockiert sind. «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2019