Veröffentlicht am: 23.07.2024 um 17:46 Uhr:
Auto und Verkehr: Wann braucht man die Polizei?
» Bei einem Unfall immer die Polizei rufen! So hat man es in der Fahrschule gelernt. Doch das kostet meistens viel Zeit und ist nicht immer notwendig. Bagatellschäden werden von den Versicherern auch ohne polizeiliches Protokoll reguliert, sofern die Daten der Unfallgegner (Name, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer sowie polizeiliche Kennzeichen) vorliegen. Empfehlenswert für eine reibungslose Schadensregulierung ist das Ausfüllen eines Europäischen Unfallberichts [Anm.: Den Sie hier finden - https://www.acv.de/fileadmin/user_upload/forms/unfallbericht_englisch.pdf], der sich von der ACV Website unter der Rubrik „Formulare“ herunterladen lässt. Hilfreich dabei sind auch Fotos von der Unfallstelle und der Beschädigung der Fahrzeuge. Ist an dem Unfall ein Mietfahrzeug beteiligt, müssen in jedem Fall die Angaben des Mietvertrages beachtet werden. Manche Vermieter verpflichten den Mieter nämlich, auch bei Bagatellschäden die Polizei hinzuzuholen. Zwingend erforderlich ist die Hinzuziehung der Polizei jedoch bei schwerwiegenden Unfällen mit Verletzten – und wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs nicht anwesend ist, beispielsweise nach einem Parkrempler. Um den Tatbestand der Unfallflucht zu vermeiden, muss man in solchen Fällen mindestens 30 Minuten am Unfallort warten, ob der Fahrer auftaucht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Polizei angerufen werden, damit der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden kann. «
Quelle: acv - Automobil Club Verkehr - Profil 1/2018