Veröffentlicht am: 22.06.2024 um 07:58 Uhr:
Bundesregierung: Bund drohen Milliarden-Zahlungen
» Das Gesundheitsministerium hat heute vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln eine empfindliche Niederlage im Rechtsstreit um die Bezahlung von Corona-Schutzmasken kassiert. Ende März 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet und allen Unternehmern garantiert, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Das Ministerium wurde daraufhin von Angeboten derart überschüttet, dass die Angebotsfrist auf wenige Tage verkürzt wurde.
Doch mehr als 700 Lieferanten hatten bereits angekündigt, Masken an den Bund zu liefern. Die Bedingung des Bundes war damals allerdings, dass die Masken bis 30. April 2020 angeliefert werden müssten - kämen sie nur einen Tag später, sei das ganze Geschäft ungültig und die Lieferungen müssten nicht bezahlt werden.
Diese Klausel hat das OLG Köln heute in einem Urteil für ungültig erklärt. Sie hätte die Lieferanten "unverhältnismäßig benachteiligt", erläutert Richter Daniel Lübcke als Sprecher des Gerichts auf Anfrage. Demnach hätte das Ministerium, wenn die Lieferanten nicht fristgerecht anliefern oder die Qualität der Masken unzureichend sei, den Lieferanten eine Nachfrist setzen müssen.
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Den vollständigen Artikel zu "Spahns Maskenkäufen" von Markus Grill, WDR, NDR, finden Sie auf nachfolgender tagesschau.de-Seite:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-pandemie-masken-bundesregierung-100.html