Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 08:15 Uhr:

Weniger als 1 Minute Lesezeit

Recht: Gute Antwort - Sicher einkaufen

Die ADAC Juristinnen und Juristen sowie Vertragsanwälte des Clubs helfen Mitgliedern gratis bei Anliegen rund um Mobilität im In- und Ausland - was sonst schnell über 200 Euro kosten kann. Dies ist eine ihrer Antworten auf die 15 häufigsten Fragen - Sicher einkaufen

» Was unterscheidet Garantie und Sachmängelhaftung?

Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich verankert. Ist der verkaufte Gegenstand mangelhaft, kann vom Verkäufer Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Gegenstands verlangt werden.

Gelingt die Reparatur nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Garantie ist eine ergänzende Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunden. In ihr ist der Zeitraum festgelegt, in dem eine kostenlose oder kostenreduzierte Reparatur erfolgt - ohne Recht auf Rücktritt. «


Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023

Weitere Artikel zum Thema Recht, die Sie auch interessieren könnten...

Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Verträge

Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Soziale Medien

USA verhängen Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof

Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Mietverhältnis

Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Erben