Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 08:15 Uhr:
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Recht: Gute Antwort - Sicher einkaufen
» Was unterscheidet Garantie und Sachmängelhaftung?
Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich verankert. Ist der verkaufte Gegenstand mangelhaft, kann vom Verkäufer Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Gegenstands verlangt werden.
Gelingt die Reparatur nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Garantie ist eine ergänzende Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunden. In ihr ist der Zeitraum festgelegt, in dem eine kostenlose oder kostenreduzierte Reparatur erfolgt - ohne Recht auf Rücktritt. «
Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023