Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 12:03 Uhr:

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Recht: Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Erben

Wer Bescheid weiß, kann Konflikte vermeiden. Ein Anwalt erklärt, worauf es ankommt - diesmal Erben: Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

» Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt die Erben in sogenannte Ordnungen ein: Zur ersten Ordnung gehören Kinder, Enkel und Urenkel, zur zweiten Eltern und Geschwister des Erblassers, zur dritten Großeltern sowie Onkel, Tanten und Cousins. Gibt es Erben erster Ordnung, gehen die übrigen Angehörigen leer aus. Der Anteil des Ehepartners ist gesetzlich geregelt und hängt von der familiären Situation ab. "Auch Bank- oder Handyvertrag sowie Mail-Accounts gehören zum Erbe", sagt der Experte. Verträge laufen weiter, bis sie vom Erben oder der Erbengemeinschaft etwa aus Ehepartner und Kindern gekündigt werden. "Ebenso erbt man Zahlungsverpflichtungen und Schulden", warnt Solmecke. Wer Probleme mit anderen Erben oder finanziellen Belastungen entgehen möchte, kann das Erbe ausschlagen. "Doch dann geht der Anteil eventuell auf die eigenen minderjährigen Kinder über, man muss dann das Erbe auch in ihrem Namen ausschlagen", präzisiert der Anwalt. Dies ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Buchtipp: Prof. Christian Solmecke, Das einzige Buch über Recht, das du lesen musst, Yes Verlag, 400 Seiten, 19,99 Euro «


Quelle: Bettina Koch in der HÖRZU vom 5. Juni 2026

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