Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 12:18 Uhr:
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Recht: Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Soziale Medien
» Die Grenze zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung beschäftigt Gerichte oft. Hinzu kommt: "Beleidigt werden können nicht nur Personen, sondern auch Personengemeinschaften und Verbände, etwa die Bundeswehr", weiß der Rechtsexperte. Im Internet gelten dieselben Regeln. Für üble Nachrede sieht das Strafrecht bis zu zwei Jahre Gefängnis vor. "Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht von der Meinungsfreiheit geschützt", unterstreicht Prof. Solmecke. Ein Geschädigter kann Antrag auf Unterlassung stellen - entsprechende Postings sind dann zu löschen. Umgekehrt müssen Plattformen vorab informieren und begründen, wenn sie einem das Konto sperren oder einen Post löschen. "Ein von der Plattform behaupteter Verstoß allein reicht keinesfalls aus", bekräftigt er.
Buchtipp: Prof. Christian Solmecke, Das einzige Buch über Recht, das du lesen musst, Yes Verlag, 400 Seiten, 19,99 Euro «
Quelle: Bettina Koch in der HÖRZU vom 5. Juni 2026