Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 12:11 Uhr:
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Recht: Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Mietverhältnis
» Erlaubt sind Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Etwa zu Beruf, Einkommen, früheren Mietschulden, Zahl der einziehenden Personen oder Haustierhaltung. Unzulässig aber ist, nach Schwangerschaft, Kinderwunsch, Krankheiten, Musikinstrumenten und Hobbys, Religion oder Mitgliedschaften zu fragen. "Es ist in Ordnung, auf unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß zu antworten, ohne negative Folgen fürchten zu müssen", erklärt Solmecke, "das haben Gerichte festgestellt." Bei erlaubten Fragen ist dagegen Ehrlichkeit Pflicht - sonst kann sogar eine fristlose Kündigung drohen.
Buchtipp: Prof. Christian Solmecke, Das einzige Buch über Recht, das du lesen musst, Yes Verlag, 400 Seiten, 19,99 Euro «
Quelle: Bettina Koch in der HÖRZU vom 5. Juni 2026