Veröffentlicht am: 02.03.2025 um 12:43 Uhr:

Recht: Gute Antwort - Anfahrt in Italien

Die ADAC Juristinnen und Juristen sowie Vertragsanwälte des Clubs helfen Mitgliedern gratis bei Anliegen rund um Mobilität im In- und Ausland - was sonst schnell über 200 Euro kosten kann. Dies ist eine ihrer Antworten auf die 15 häufigsten Fragen - Anfahrt in Italien

» Mein Hotel ist in einer verkehrsbeschränkten Zone. Und nun?

Bei einer Zona traffico limitato (ZTL) gilt: Für nicht berechtigte Fahrzeuge besteht ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.

Beim unerlaubten Einfahren drohen hohe Bußgelder. In vielen Orten gibt es allerdings Ausnahmeregelungen in Form vorübergehender Zufahrtsberechtigungen - zum Beispiel für Touristen mit Hotelbuchung. Die Berechtigung für das Befahren der ZTL am An- und Abreisetag muss allerdings vom Hotel beantragt werden. «


Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023

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