Veröffentlicht am: 28.11.2024 um 18:38 Uhr:
Recht: Auszug au der Mietwohnung - Zerkratztes Parkett - wer kommt dafür auf?
» "Das hängt insbesondere von der Mietdauer und den in dieser Zeit üblicherweise zu erwartenden Abnutzungserscheinungen ab. Normale Gebrauchsspuren müssen nicht beseitigt werden", so Jutta Hartmann [Deutscher Mieterbund]. Vereinzelte leichte Kratzer oder etwa Druckstellen im Parkett muss der Vermieter also hinnehmen. Mindern die Abnutzungen den Wert der Wohnung, müssen Sie die Schäden aber beseitigen. Grundsätzlich können Sie die Reparaturen selbst übernehmen, sofern sie fachgerecht ausgeführt werden. «
Quelle: Freizeit Revue vom 10. Juli 2024