Veröffentlicht am: 29.11.2024 um 18:44 Uhr:
Recht: Auszug aus der Mietwohnung - Wann kann der Vermieter die Kaution einbehalten?
» "Er darf die Kaution in der Regel für eine Frist von sechs Monaten nach Ihrem Auszug einbehalten, um zu prüfen, ob ihm noch offene Beträge von Ihnen zustehen", erklärt die Expertin [Frau Dr. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund]. Steht z.B. noch eine Betriebskostennachzahlung aus, darf er sie davon abziehen. «
Quelle: Freizeit Revue vom 10. Juli 2024