Veröffentlicht am: 01.03.2025 um 08:08 Uhr:
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Recht: Besser im Frühjahr, Sommer und Herbst nicht über Felder laufen!
» Mal eben den Spaziergang oder die Wanderung im Grünen etwas abkürzen? Besser nicht! Wer jetzt [Frühling, Sommer, Herbst] landwirtschaftlich genutzte Flächen betritt wie Felder, Acker oder Koppeln, dem droht ein Bußgeld von mehreren tausend Euro! Zu Fuß, erst recht mit dem Fahrrad oder zu Pferd. Ob der Bereich eingezäunt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Das "Betreten verboten" gilt in den meisten Bundesländern von März bis Oktober (Aussaat bis Ernte). Übrigens auch für Hunde. «
Quelle: Freizeit Revue vom 10. Juli 2024