Veröffentlicht am: 06.07.2024 um 18:21 Uhr:
Recht: Reisekostenerstattung im Krankheitsfall
» Pierre Torster, Experte für Verkehrsrecht bei KLUGO:
Ob ein Flug mit Bargeld oder Bonusmeilen bezahlt wird ist unerheblich, hat der Bundesgerichtshof festgestellt. Eine Reiserücktrittsversicherung kann die Erstattung nicht einfach ablehnen, wenn die versicherte Person die Reise krankheitsbedingt nicht antreten kann. Wichtig ist, dass im Versicherungsvertrag die Übernahme aller "vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten" garantiert wird. Über die Höhe der Entschädigung, die für die eingesetzten, nicht mit Geld handelbaren Meilen fällig wird, muss im Einzelfall entschieden werden (Az: BGH IV ZR 112/22). «
Quelle: acv Profil - Ausgabe 01-24