Veröffentlicht am: 08.07.2024 um 19:19 Uhr:

Recht: Wildunfall

Keine Schadensregulierung bei dünner Beweislage

» Die Beweisführung nach einem Wildunfall ist mitunter kompliziert. Fehlen Zeugen und ein verletztes Tier, wird es schwierig den Unfallhergang zu beweisen, schlimmstenfalls kann die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung verweigern. Das erlebte eine Pkw-Eigentümerin, deren Teilkaskoversicherung die Zahlung eines Unfallschadens in Höhe von run 6.500 Euro ablehnte, da die Angaben zum Unfallgeschehen zu unpräzise waren. Das Landgericht Koblenz bestätigte das Vorgehen (Az.: 10 O 227 22).

Im verhandelten Fall war der Ehemann der Pkw-Eigentümerin aufgrund einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn mit dem Auto in den Graben gerutscht. Als Grund für das Bremsmanöver nannte er ein kreuzendes Reh, das aber fliehen konnte, weil er es nur touchierte. Die Versicherung lehnte die Zahlung des Unfallschadens ab, das Landgericht Koblenz war nicht überzeugt, dass der Unfall wie geschildert stattgefunden hatte. Der Ehemann als einziger Zeuge konnte keine konkreten Details nennen, und am Fahrzeug wurden keine Spuren einer Wildtier-Kollision festgestellt.

https://www.acv.de/wildunfall «


Quelle: ACV PROFIL - Ausgabe 06 - 23

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