Veröffentlicht am: 22.11.2024 um 20:09 Uhr:

Köln: Außengastronomie in Köln

Konsultationsprozess abgeschlossen – Verwaltung legt Rat Beschlussvorlage vor

» Die Außengastronomie in Köln ist ein wichtiger Teil der Wirtschaft sowie des gesellschaftlichen Lebens im öffentlichen Raum, aber auch des Kölner Stadtbildes. Die Stadt Köln hat gemeinsam mit Interessenvertreter*innen von Gastronomie und Bürgergesellschaft in einem rund zweijährigen Prozess Leitlinien für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie in Köln erarbeitet, um die Qualität zu verbessern beziehungsweise zu sichern. Am 30. Oktober 2024 schloss der Konsultationskreis den Prozess erfolgreich ab.

Im Fokus der vierten und abschließenden Sitzung standen die verbindlichen Vorgaben, die künftig für die Außengastronomie gelten sollen. Diese sollen regeln, ob eine Fläche für Außengastronomie genehmigungsfähig ist, wie groß die Fläche ist und welche Elemente zur Außengastronomie darauf wie angeordnet und gestaltet werden können. Zudem war es das Ziel, sie übersichtlich und für alle beteiligten Seiten verständlich zu fassen. Die Vorgaben zur Genehmigungsfähigkeit der Fläche und Regeln mit gesetzlicher Grundlage hatte der Rat der Stadt Köln bereits in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 beschlossen. Der von der Verwaltung und den Interessenvertreter*innen von Gastronomie und der Bürgergesellschaft gemeinsam erarbeitete Vorschlag zur Qualitätsverbesserung der Außengastronomie wird dem Rat der Stadt Köln durch die Verwaltung in der Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember 2024, zum Beschluss vorgelegt.

Markus Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen der Stadt Köln, hebt die erfolgreiche Kooperation zwischen der Stadtverwaltung, Vertreter*innen der Gastronomie sowie der Zivilgesellschaft, DEHOGA und IHK im Hinblick auf die Gestaltung der Außengastronomie hervor.

"Es ist uns gelungen, vermeintliche Zielkonflikte zu überwinden und Lösungen zu finden, die sowohl für die Gastronomie als auch für die Kölner Bürgerschaft und den öffentlichen Raum vorteilhaft sind."

Die verbindlichen Vorgaben wurden in zwei Arbeitsblöcken erarbeitet. Im Jahr 2023 lag der Fokus auf der Genehmigungsfähigkeit der Fläche und auf Regeln mit gesetzlicher Grundlage. Im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt auf der Gestaltung der Elemente für die Außengastronomie. Der Erarbeitungsprozess startete mit einem gemeinsamen Rundgang der Interessengruppen durch die Altstadt. Es wurden Missstände besprochen und festgehalten und die Ergebnisse Themenfeldern zugeordnet, beispielsweise Sonnenschirme und Markisen, Tische und Stühle, Aufstellelemente, aber auch Sauberkeit und Instandhaltung. Die Themenfelder wurden mit Regelentwürfen ergänzt, die im weiteren Prozess diskutiert und ausgearbeitet wurden.

Zur Bewertung der Regelentwürfe wurden immer die Grundsätze der Barrierefreiheit, der Verkehrssicherheit, die Sicherstellung des Gemeingebrauchs und die Sozialgerechtigkeit, aber auch die Verbesserung der Qualität des gesamten Stadtraums in Betracht gezogen. Die Verwaltung ist verpflichtet, diese Grundsätze zu erfüllen. Erfolgreich wurde gemeinsam die Herausforderung gemeistert, einen Ausgleich der Interessen aller Teilnehmer*innen zu erzielen. Dabei haben sich alle Beteiligten dafür ausgesprochen, dass 70 Prozent der Regelvorschläge zur Gestaltung als verbindliche Vorgaben festzulegen sind und mehr als 80 Prozent dieser für die Gesamtstadt anzuwenden sind. Das erfolgreiche Ergebnis wurde im Konsultationskreis präsentiert und spiegelt sich nun in der Beschlussvorlage wieder.

Umsetzungskonzept

Ab 1. Januar 2025 werden die neuen Restgehwegbreiten im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Des Weiteren können keine Flächen mehr unter erleichterten Bedingungen beantragt und genehmigt werden. Für Flächen, die 2024 genehmigt waren, schlägt die Verwaltung eine Übergangsfrist vor. Diese sollen zunächst in gleicher Form und Größe weiterbetrieben werden können. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen dann jedoch nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwebreiten von mindestens 1,50 Meter beziehungsweise 1,80 Meter zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden.

Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehen «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 21. November 2024

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