Veröffentlicht am: 18.09.2025 um 09:07 Uhr:
ca. 2 Minute(n) Lesezeit
Köln: Badeverbot im Rhein
» Das am Donnerstag, 4. September 2025, vom Rat der Stadt Köln beschlossene Badeverbot im Rhein tritt am Mittwoch, 17. September 2025, in Kraft. Die entsprechende Änderung der Kölner Stadtordnung (KSO) wurde am heutigen Dienstag, 16. September 2025, öffentlich bekanntgemacht.
Das Baden im Rhein ist ab morgen auf Kölner Stadtgebiet (insgesamt rund 67,3 Kilometer Ufer) verboten. Als Baden im Rhein gilt das planmäßige Verweilen in mehr als knöcheltiefem Wasser. Ausgenommen vom Badeverbot im Rhein sind behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen einschließlich Übungen von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr, das Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, Kanufahren, Rudern, Angelsport sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Köln.
Der Geltungsbereich der Kölner Stadtordnung wurde dazu um "Boden und Gewässer einschließlich des Rheins" erweitert. § 17 "Gewässer – Baden und Nutzung" wurde um das Badeverbot im Rhein im gesamten Stadtgebiet ergänzt. Verstöße sollen nach einer Übergangsphase mit Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie erfolgter Beschilderung des Verbots mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Der Rat beauftragte mit seinem Beschluss die Verwaltung, Flächen zu identifizieren, an denen eine Ausnahme vom Badeverbot möglich ist. Auch wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffnung und bessere Zugänglichkeit von Badeseen im Stadtgebiet und in der Nähe zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Auch ist eine Evaluierung des Badeverbots vorgesehen.
Die öffentliche Bekanntmachung der geänderten Kölner Stadtordnung ist auf der städtischen Homepage unter folgendem Link abrufbar: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2025/2025.09.16_0190-01_5-koelner_stadtordnung.pdf «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns - vom 16. September 2025