Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 15:06 Uhr:
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Köln: Hundekot in Köln: Wo besteht die Pflicht zur Beseitigung?
» Hundekot beseitigen: In Köln gilt die Pflicht überall
Hunde gehören für viele Menschen zur Familie und sind tägliche Begleiter im Stadtleben. Gleichzeitig sorgt liegen gelassener Hundekot immer wieder für Ärger auf Gehwegen, in Parks und auf öffentlichen Grünflächen. Daher hat die Stadt Köln klare Regeln festgelegt.
Nach den Vorgaben der Stadt sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entfernen. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich „überall“ im öffentlichen Raum. Dazu zählen nicht nur Gehwege und Parkanlagen, sondern auch Wiesen, Hundefreilaufflächen sowie die Seitenstreifen von Straßen, unabhängig davon, ob diese grün, sandig oder befestigt sind.
Darf Hundekot im Grünstreifen liegen bleiben?
Nein. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Hundekot im Grünstreifen oder auf einer Wiese liegen bleiben dürfe, weil er dort weniger stört. Die Stadt Köln stellt jedoch klar, dass die Beseitigungspflicht auch für diese Bereiche gilt. Ein Grünstreifen am Straßenrand stellt daher keine Ausnahme dar.
So einfach lässt sich die Pflicht erfüllen
Für die Entsorgung genügt ein handelsüblicher Hundekotbeutel. Der Kot wird aufgenommen, der Beutel verschlossen und anschließend in einem Abfallbehälter entsorgt. Die Stadt Köln verweist zudem darauf, dass an zahlreichen Standorten kostenlose Hundekotbeutel erhältlich sind.
Mögliche Bußgelder bei Verstößen
Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, riskiert ein Bußgeld. Laut Stadt Köln können für Verunreinigungen durch Hundekot je nach Örtlichkeit Bußgelder zwischen 35 und 500 Euro verhängt werden.
Fazit
Für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Köln gilt eine klare Regel: Die Hinterlassenschaften des Hundes müssen stets beseitigt werden. Ausnahmen für Grünstreifen, Wiesen oder Hundefreilaufflächen bestehen nicht. Wer Hundekot konsequent entfernt, leistet einen wichtigen Beitrag zu Sauberkeit, Hygiene und einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum. «
Quelle: FJL unter Zuhilfenahme von Copilot am 5. August 2026