Veröffentlicht am: 09.08.2019 um 07:28 Uhr:
Auto und Verkehr: Führerscheinumtausch: Was gilt eigentlich für alte DDR-Führerscheine?
» Im Internet kurshieren derzeit einige falsche Informationen zu den alten DDR-Führerscheinen. Richtig ist: Sie fallen bei den Umtauschfristen unter den Staffelplan für alte Scheine, genauso wie die grauen Lappen und die rosafarbenen Dokumente der Bundesrepublik. Je nach Geburtsjahr haben die Inhaber bis spätestens 2033 Zeit für den verpflichtenden Umtausch. Welche Altersgruppe bis wann den neuen EU-Führerschein haben muss und alles weitere zum Umtausch erfahren Sie auf adac.de/fahrerlaubnis // externer Link zum Thema Führerschein-Umtausch auf ADAC.de «
Quelle: Jost Kärger, ADAC Jurist und Leiter Verkehrsrecht in der ADAC motorwelt 5/2019