Veröffentlicht am: 01.11.2019 um 00:00 Uhr:
Auto und Verkehr: Kommen noch weitere Kosten dazu, wenn der HU-Termin schwitzt wurde?
» Bei der Prüforganistation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist sie verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweitere HU", auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden. «
Quelle: Petra Zollner für ADAC motorwelt 4/2019