Veröffentlicht am: 18.09.2019 um 10:03 Uhr:
Auto und Verkehr: Unwetter: Wer zahlt? - Aquaplaning: Wer kommt für den Schaden auf?
» Wer auf einer von Regenfällen überfluteten Straße ins "Schwimmen" kommt, bleibt auf seinem Blechschaden sitzen, falls er keine Vollkasko hat. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2018