Veröffentlicht am: 23.01.2020 um 08:45 Uhr:
Weniger als 1 Minute Lesezeit
Auto und Verkehr: Na sauber: Wäsche mit Folgen – Können Anlagenbetreiber bestimmte Autoteile oder Schäden von der Haftung ausschließen?
» Diesen Versuchen hat der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben (Az. X ZR 133/03). „Außen an der Karosserie angebrachte Teile wie z.B. Zierleisten, Spiegel oder Antennen und dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden“ dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Die Richter sehen darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. «
Quelle: ADAC motorwelt 9/2018