Veröffentlicht am: 03.01.2022 um 19:14 Uhr:

Auto und Verkehr: Zahlen, bitte! Oder auch nicht? - Grenzüberschreitende Vollstreckung von verkehrsrechtlichen Geldstrafen innerhalb der EU

Parkknöllchen aus Florenz? Blitzerticket aus Frankreich? Noch Monate nach dem Urlaub landen bisweilen unschöne Erinnerung im Briefkasten. ACV Rechtsexperte Wolfgang Biermann erklärte in Profil 5/2016, wie man damit umgehen sollte - hier: Grenzüberschreitende Vollstreckung von verkehrsrechtlichen Geldstrafen innerhalb der EU

» Herr Biermann, ein seit 2020 gültiger Beschluss des Europäischen Ministerrats erlaubt die grenzüberschreitende Vollstreckung von verkehrsrechtlichen Geldstrafen innerhalb der EU. Muss man deswegen auch jedes Bußgeld bezahlen?

Grundsätzlich kann im Rahmen dieses Beschlusses jedes Bußgeld ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Bußgeld auch die Verfahrenskosten hinzugerechnet werden. Dadurch kann die Bagatellgrenze schnell überschritten werden. «


Quelle: acv Profil 5/2016

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