Veröffentlicht am: 11.01.2022 um 13:23 Uhr:
Auto und Verkehr: Schaden
» Bei Massenunfällen regulieren die meisten Versicherungen freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Hier ersetzt jeweils die eigene Haftpflicht den Schaden - unabhängig von der Schuldfrage. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich. Es gibt dafür drei Voraussetzungen: Ein Verursacher konnte nicht festgestellt werden, es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt (ist der Hergang schwer nachzuvollziehen, 20) und die Unfälle müssen in einem "engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" stattgefunden haben. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2019