Veröffentlicht am: 17.01.2022 um 23:03 Uhr:
Auto und Verkehr: Sonnenschutz - Darf ich die Autofenster mit getönten Folien abdunkeln?
» Getönte Folien dürfen die Sicht des Autofahrers nicht beeinträchtigen. An den hinteren Seitenfenstern sind sie erlaubt, an der Heckscheibe nur, wenn es einen zweiten Außenspiegel gibt. Verboten ist das Bekleben der Windschutzscheibe und der vorderen Seitenfenster. Insgesamt dürfen nur Folien mit Betriebserlaubnis und Prüfzeichen verwendet werden. «
Quelle: ADAC motorwelt 07-08/2017