Veröffentlicht am: 05.04.2025 um 06:49 Uhr:
Fotografie: Recht am eigenen Bild: Grönemeyer vs. BILD
» Der Fall erschien zunächst eindeutig. Wieder einmal ein Rockstar, der in der Öffentlichkeit ausrastete. Paparazzi klagten 2014 Herbert Grönemeyer an, sie am Flughafen Köln-Bonn tätlich angegriffen zu haben. Entsprechendes mitgeschnittenes Videomaterial schien ihre Aussagen zunächst zu bestätigen. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft schöpfte jedoch schnell Verdacht: War Grönemeyer hier eine Falle gestellt worden? Sollte er provoziert worden sein, haben die Fotografen Verletzungen vorgegeben und entlastendes Bildmaterial unterschlagen? Mittlerweile wurden die Ermittlungen gegen den Musiker eingestellt und die Wohnungen der beteiligten Paparazzi untersucht. Diese müssen sich nun gegen den Vorwurf der Falschaussage vor Gericht verantworten. Grönemeyer sieht sich hingegen gezwungen, weiter gegen die Verbreitung des Bildmaterials seines vermeintlichen „Ausrasters“ vorzugehen. Nach Meldungen der Online-Plattform „Meedia“ ermittelt die Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige mittlerweile gegen Verantwortliche der „BILD“-Zeitung. Grönemeyer sieht sein Recht am eigenen Bild verletzt. Das Boulevardblatt hatte Mitte Mai über einen Kölner Gerichtstermin Grönemeyers im Prozess um die Verwendung der Paparazzi-Fotos berichtet. Dabei wurde ein Prozessfoto des Musikers neben einem Standbild aus dem umstrittenen Filmmaterial von 2014 veröffentlicht. Headline: „Grönemeyer kann auch ganz friedlich“. Mit einer Strafanzeige sollen nicht die „BILD“, sondern gezielt dort in Verantwortung stehende Personen belangt werden. «
Quelle: fotoMAGAZIN 1/2018