Veröffentlicht am: 17.02.2024 um 21:58 Uhr:

Auto und Verkehr: So funktioniert die Rettungsgasse

Alltägliche Erfahrungen zeigen: Etwa zwei Drittel aller Autofahrer haben immer noch nicht begriffen, wie man eine Rettungsgasse bildet. Hier erklärt der ACV es noch einmal...

» Neulich auf der A1 bei Bielefeld: Schon von Weitem sieht man Bremslichter aufleuchten, dahinter ist offensichtlich Stillstand angesagt. Die meisten Autofahrer reagieren vernünftig, schalten die Warnblinkanlage ein, gehen frühzeitig vom Gas und halten schließlich an. Aber wie: Auf der dreispurigen Piste sieht es aus wie im Pariser Berufsverkehr. Kreuz und quer stehen die Autos auf der Fahrbahn, allenfalls jeder Dritte verhält sich so, wie es die Straßenverkehrsordnung in § 11, Absatz 2 vorschreibt: Autofahrer müssen eine Rettungsgasse bilden, sobald der Verkehr ins Stocken kommt. Zwischen der ganz linken und allen übrigen Spuren muss eine Gasse für Rettungsfahrzeuge gebildet werden.

Theoretisch ist das ganz eindeutig - und der Sinn einer Rettungsgasse sollte sich allmählich herumgesprochen haben. In der Praxis jedoch funktioniert es nur selten. "Vorbildliche Rettungsgassen gibt es nach meiner Erfahrung fast nie", sagt Michael Ehresmann. Der Pressesprecher der hessischen Feuerwehrgewerkschaft erlebt stattdessen immer wieder Einsätze, bei denen Ärzte und Sanitäter nur über Feldwege oder im Laufschritt zwischen stehenden Fahrzeugen an den eigentlichen Unfallort gelangen und dabei wertvolle Zeit verlieren. Dabei weiß jeder, der schon einmal auf den Notarzt warten musste, dass sich jede Sekunde wie eine Minute anfühlt. Und bei den Hilfskräften verursacht die alltägliche Unvernunft der Autofahrer zusätzlichen Stress. Dirk Wenzel, Rettungswagenfahrer beim Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt: "Es ist jedes Mal belastend, zu wissen, dass da vorne jemand ist,der dich braucht, aber du nicht schnell genug hinkommst."

In Zukunft kann es teuer werden
Anlässlich zahlreicher solcher Vorfälle, der nach wie vor anhaltenden Ignoranz einzelner Autofahrer und der mit einem Bußgeld von 20 Euro bislang offenbar viel zu niedrigen Strafbewehrung hat inzwischen auch der Gesetzgeber reagiert. Im Oktober trat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft, der zufolge Autofahrer, die im Stau oder bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bilden, mit einer Mindeststrafe von 200 Euro rechnen müssen, in schweren Fällen können es sogar bis zu 320 Euro werden. Im dringenden Interesse der Opfer und Helfer wäre es aber, wenn es gar nicht erst zu Strafmaßnahmen kommen muss. «


Quelle: ACV Profil 6/17

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