Veröffentlicht am: 09.09.2025 um 08:35 Uhr:
Weniger als 1 Minute Lesezeit
Recht: Gute Antwort - Werkstattbesuch
» Der Fehler ist noch da. Bekomme ich mein Geld zurück?
Im ersten Schritt können Sie eine kostenlose Nachbesserung verlangen. Setzen Sie dafür eine Frist von ungefähr zwei Wochen. Laufen zwei Reparaturversuche erfolglos ab, haben Sie weitere Rechte: zum einen die Mindung der Rechnung, zum anderen sogar den Rücktritt vom Vertrag. Das gilt im Übrigen auch, wenn die beauftragte Werkstatt die von Ihnen gewünschte Nachbesserung verweigert, in der gesetzten Frist gar nicht oder nicht rechtzeitig nachbessert. «
Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023