Veröffentlicht am: 09.09.2025 um 08:35 Uhr:

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Recht: Gute Antwort - Werkstattbesuch

Die ADAC Juristinnen und Juristen sowie Vertragsanwälte des Clubs helfen Mitgliedern gratis bei Anliegen rund um Mobilität im In- und Ausland - was sonst schnell über 200 Euro kosten kann. Dies ist eine ihrer Antworten auf die 15 häufigsten Fragen - Werkstattbesuch

» Der Fehler ist noch da. Bekomme ich mein Geld zurück?

Im ersten Schritt können Sie eine kostenlose Nachbesserung verlangen. Setzen Sie dafür eine Frist von ungefähr zwei Wochen. Laufen zwei Reparaturversuche erfolglos ab, haben Sie weitere Rechte: zum einen die Mindung der Rechnung, zum anderen sogar den Rücktritt vom Vertrag. Das gilt im Übrigen auch, wenn die beauftragte Werkstatt die von Ihnen gewünschte Nachbesserung verweigert, in der gesetzten Frist gar nicht oder nicht rechtzeitig nachbessert. «


Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023

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