Veröffentlicht am: 06.04.2025 um 12:54 Uhr:
Recht: Gericht: Eventim darf Ticketkäufern keine Angst vor Totalverlust machen
» Juristischer Erfolg für Verbraucherschützer im Kampf gegen Online-Designtricks wie "Dark Patterns". Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat es der Ticketplattform Eventim untersagt, Kunden wiederholt über ein Pop-up-Fenster den Abschluss einer Ticketversicherung nahezulegen. Damit gaben die Richter mit ihrem jetzt veröffentlichten Urteil vom 5. Februar einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) teilweise statt (Az.: 3 UKl 11/24 e). Die Verbraucherschützer hatten dem Münchner Unternehmen vorgeworfen, Kunden durch die Gestaltung der Webseite unzulässig zu beeinflussen, um sie zum Abschluss der Versicherung zu drängen.
Wollten Verbraucher Tickets auf eventim.de bestellen, sprang ihnen im Warenkorb das Angebot einer kostenpflichtigen Ticketversicherung ins Auge – farblich deutlich hervorgehoben. Wer einfach weiter zur Kasse klickte, kam nicht direkt dorthin. Stattdessen ploppte ein Fenster auf, in dem Eventim erneut und nachdrücklich den Abschluss der Ticketversicherung empfahl, "um Ärger und Frust über ein verpasstes Event" zu vermeiden. Erst nach einem Klick auf den Button "Ich trage das volle Risiko" konnten Nutzer die gewünschten Event-Karten ohne Versicherung erwerben.
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Quelle und vollständiger Artikel: Stefan Krempl auf https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-Eventim-darf-Kunden-keine-Ticketversicherung-aufdraengen-10336471.html vom 1. April 2025