Veröffentlicht am: 02.04.2025 um 12:51 Uhr:
Recht: Gute Antwort - Dashcam
» Darf ich mit so einem Gerät Verkehrsverstöße filmen?
Die Rechtslage dazu ist unklar: Zwar hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden, dass eine Aufzeichnung im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sei. Allerdings war dies noch vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Wenn überhaupt, sollten es kurze Aufzeichnungen sein, die sich alle 30 Sekunden überschreiben und die dann zur Klärung eines möglichen eigenen Verkehrsunfalls genutzt werden. Zu hundert Prozent legal ist die Nutzung aber nicht. «
Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023