Veröffentlicht am: 17.05.2026 um 15:26 Uhr:
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Auto und Verkehr: Aber sicher! - Regeln am Zebrastreifen
» Am Zebrastreifen gelten für Autofahrer besondere Regeln, die dem Schutz von Fußgängern dienen. Bereits beim Annähern an einen Fußgängerüberweg ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren und so fahren, dass sie jederzeit anhalten können.
Sobald erkennbar ist, dass ein Fußgänger die Straße überqueren möchte, besteht eine klare Pflicht: Autofahrer müssen anhalten und das Überqueren ermöglichen. Fußgänger haben an dieser Stelle Vorrang, weshalb jederzeit mit plötzlich querenden Personen gerechnet werden muss. Besonders bei Kindern gilt besondere Vorsicht, da sie sich häufig unvorhersehbar verhalten und beispielsweise stehen bleiben oder unerwartet zurücklaufen können.
Neben dem Verhalten beim Fahren gibt es auch klare Vorschriften zum Halten und Parken. Es ist verboten, auf dem Zebrastreifen sowie in einem Abstand von bis zu fünf Metern davor oder dahinter zu halten oder zu parken. Diese Regel sorgt dafür, dass Fußgänger gut sichtbar bleiben und nicht durch abgestellte Fahrzeuge verdeckt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Überholverbot: Ab dem Verkehrszeichen „Fußgängerüberweg“ beziehungsweise an der entsprechenden Fahrbahnmarkierung darf nicht mehr überholt werden. Dadurch wird verhindert, dass querende Personen von anderen Fahrzeugen verdeckt oder übersehen werden.
Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein umsichtiges und vorausschauendes Verhalten hilft, gefährliche Situationen am Zebrastreifen zu vermeiden und besonders schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder zuverlässig zu schützen. «
Quelle: acv PROFIL - Ausgabe 02-25 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot