Veröffentlicht am: 05.09.2026 um 18:48 Uhr:
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Bundesregierung: Reform der Notfallversorgung: Bundesregierung setzt auf Vernetzung, neue Notfallzentren und digitale Steuerung
» Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel der Neuregelungen ist es, die medizinische Versorgung in akuten Notfällen effizienter zu organisieren und die bestehenden Strukturen von Rettungsdiensten, Notaufnahmen und ambulanter Versorgung besser miteinander zu vernetzen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte in ihrer Rede vor dem Parlament, dass Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen auf schnelle und fachkundige Hilfe vertrauen können müssten. Die Reform sei deshalb nicht nur ein Beitrag zur finanziellen Stabilisierung des Gesundheitswesens, sondern vor allem eine notwendige Strukturreform.
Kernanliegen des Gesetzes ist die Schaffung einer flächendeckenden, integrierten und vernetzten Akut- und Notfallversorgung. Künftig sollen ambulante und stationäre Versorgungsangebote enger zusammenarbeiten, damit Betroffene direkt die für ihren Gesundheitszustand passende Behandlung erhalten. Nach Ansicht der Ministerin werden Notaufnahmen und Rettungsdienste derzeit häufig mit Fällen belastet, die auch in anderen Versorgungseinrichtungen behandelt werden könnten.
Um die Patientenströme gezielter zu lenken, sieht die Reform verschiedene Versorgungswege vor. Je nach medizinischem Bedarf sollen Patientinnen und Patienten künftig in eine vertragsärztliche Praxis, in ein neues Integriertes Notfallzentrum, in die telemedizinische Akutversorgung, zu einem aufsuchenden Dienst der Kassenärztlichen Vereinigungen oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses vermittelt werden. Dadurch sollen Ressourcen effizienter eingesetzt und gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessert werden.
Ein zentrales Element der Reform ist die digitale Vernetzung der Rettungsleitstellen mit den Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Durch den schnelleren Informationsaustausch sollen Hilfesuchende künftig rascher an die richtige Anlaufstelle weitergeleitet werden können.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren an ausgewählten Standorten. Diese Einrichtungen sollen als zentrale Anlaufstellen für akute medizinische Beschwerden dienen und sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung bündeln. Geplant sind zudem spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche.
Als drittes Kernelement soll ein eigenständiges Leistungssegment für die medizinische Notfallrettung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschaffen werden. Damit sollen Zuständigkeiten klarer geregelt und die Finanzierung der Notfallrettung langfristig auf eine stabile Grundlage gestellt werden.
Warken bezeichnete die Reform als wichtigen Schritt zur Erneuerung des Gesundheitssystems. Durch die bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche und die Einführung neuer Strukturen solle die Notfallversorgung moderner, effizienter und stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden. «
Quelle: Rede der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken zur Reform der Notfallversorgung vor dem Deutschen Bundestag am 9. Juli 2026 (Bulletin 71-3) / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot