Veröffentlicht am: 14.09.2019 um 09:38 Uhr:
Auto und Verkehr: Unwetter: Wer zahlt? - Wer zahlt bei Überschwemmungen?
» Hier greift die Teilkasko, falls das Fahrzeug vor der Überschwemmung einer Straße nicht mehr rechtzeitig weggefahren werden konnte. Anders, wenn der Fahrer bewusst durch eine überflutete Straße fährt. Dringt Wasser in den Motorraum ein und verursacht dort einen größeren Schaden ("Wasserschlag"), sagt die Teilkasko Nein (LG Lübeck Az. 4 O 80/03). Dann kann nur noch eine Vollkasko helfen - außer, der Fahrer hat grob fahrlässig gehandelt. Wer die Vollkasko, die eigenen Schäden am Fahrzeug versichert, in Anspruch nimmt, sollte in jedem Fall prüfen, ob das von den Kosten her Sinn macht. Denn hier wird der Versicherungsnehmer hochgestuft. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2018