Veröffentlicht am: 15.07.2020 um 17:46 Uhr:
Auto und Verkehr: Lärm - Darf ein Pkw abgeschleppt werden, wenn die Alarmanlage grundlos läuft?
» Wenn die Alarmanlage ohne Grund offensichtlich fehlerhaft immer wieder ausgelöst wird und der Halter bzw. Eigentümer des Autos nicht eingreift, kann die Polizei das Auto abschleppen lassen. Und zwar dann, wenn den Beamten keine andere Möglichkeit bleibt, und die "öffentliche Ordnung" wiederherzustellen. Der Besitzer muss neben den Kosten für den Polizeieinsatz auch die Abschleppkosten tragen (VG Ansbach AN 5 K 04.01245). «
Quelle: ADAC motorwelt 5/2019