Veröffentlicht am: 07.06.2020 um 13:11 Uhr:
Auto und Verkehr: Lichtzeichen
» Das kommt ganz darauf an, wo derjenige unterwegs ist. Alle Radfahrer, die eine Fahrbahn benutzen, müssen sich an die Lichtzeichen für Autofahrer halten. Für diejenigen, die auf einem Radweg, einem Rad- oder Schutzstreifen fahren, gelten die speziellen Radfahrerampeln oder die kombinierten Lichtzeichen für Fußgänger und Radverkehr. Falls keines von beiden vorhanden ist, müssen sich Radler auch hier nach den Ampeln für den Autoverkehr richten. «
Quelle: ADAC motorwelt 4/2019