Veröffentlicht am: 25.07.2020 um 16:35 Uhr:
Auto und Verkehr: Bekommt man Probleme mit der Versicherung, wenn die HU überzogen ist?
» Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstandden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadenssumme zurückverlangen. «
Quelle: Petra Zollner für ADAC motorwelt 4/2019