Veröffentlicht am: 24.01.2020 um 08:50 Uhr:

Weniger als 1 Minute Lesezeit

Auto und Verkehr: Na sauber: Wäsche mit Folgen – Crash in der Waschanlage: Wer hat Schuld?

Welche Rechte hat ein Fahrzeugbesitzer, wenn sein Auto in der Waschanlage beschädigt wurde? Der ADAC beantwortete neun wichtige Fragen und sagte, auf was Sie achten sollten. - Hier Frage 7: Crash in der Waschanlage: Wer hat Schuld?

» Kommt immer wieder vor: ein „Auffahrunfall“, weil das vordere Auto bremst oder aus der Schiene springt. Wenn die Anlage fehlerhaft gearbeitet hat oder Sicherheitsvorkehrungen versagen, haftet in der Regel der Betreiber. Der Bundesgerichtshof hat allerdings gerade entschieden, dass ein Inhaber die Anlage nicht ununterbrochen überwachen kann. Ein BMW-Fahrer war auf den grundlos bremsenden Vordermann geschoben worden. Jetzt muss das zuständige LG Wuppertal neu verhandeln (Az. VII ZR 251/17). «


Quelle: ADAC motorwelt 9/2018

Weitere Artikel zum Thema Auto und Verkehr, die Sie auch interessieren könnten...

Na sauber: Wäsche mit Folgen – Können Anlagenbetreiber bestimmte Autoteile oder Schäden von der Haftung ausschließen?

Na sauber: Wäsche mit Folgen – Wann bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen?

Na sauber: Wäsche mit Folgen – Wann haftet der Betreiber für einen Schaden?

Gibt es eine Rückdatierung der HU, wenn der Termin überzogen wurde?

Na sauber: Wäsche mit Folgen - Mein Auto wurde während des Waschvorgangs beschädigt. Was muss ich jetzt tun?