Veröffentlicht am: 25.11.2020 um 12:02 Uhr:

Recht: Rück-Erstattungen

Welche Kosten muss eigentlich eine Reiserücktrittversicherung erstatten? - Bezüglich dieser Frage gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)...

» (dpa-mag). Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch dann zahlen, wenn wegen der Stornierung kein Geld fällig wird - sondern stattdessen zum Beispiel Gutschriften abgezogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet. In dem verhandelten Fall (Az.: IV ZR 161/16) ging es um eine Frau, die eine Ferienwohnung in der Schweiz wegen einer Erkrankung stornieren musste. Ihr verstorbener Mann war Aktionär einer Immobiliengesellschaft, die ihren Partnern anhand eines Punktesystems Urlaub in den eigenen Ferienanlagen ermöglichte. Dies nutzte die Klägerin. Bei der Stornierung wurden ihr dann allerdings sogenannte Wohnpunkte abgezogen. Außerdem musste sie eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Insgesamt verlangte sie rund 680 Euro von der Versicherung. Der BGH gab der Frau Recht und hob das Berufungsurteil auf. Der Versicherer müsse auch für Stornokosten aufkommen, die nicht aus Geldleistungen bestehen - in diesem Fall Wohnpunkte. «


Quelle: Kölner Wochenende vom 14. April 2018

Weitere Artikel zum Thema Recht, die Sie auch interessieren könnten...

Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - "Wilder Streik"

Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Handy am Steuer

Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Kreuzfahrt

Verbotener Turm

Sind Dashcams jetzt erlaubt?