Veröffentlicht am: 22.09.2020 um 11:16 Uhr:

Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Handy am Steuer

Vom Handy am Steuer bis zum Ausstand des Airlinepersonals - sieben Urteile, die Autofahrer und Urlauber kennen sollten - hier: Kein Pardon, wenn das Gerät in der Hand gehalten wird

» Telefonieren im Fahrzeug: Ein kleiner aber wichtiger Unterschied der neuen Gesetzgebung wurde einem Autofahrer zum Verhängnis. Das OLG Oldenburg (Az. 2 Ss (OWi) 201/18) verurteilte den Mann, weil er in seinem Pkw mit dem Smartphone in der Hand erwischt wurde. Seit der Neufassung des § 23 Abs. 1a StVO ist für eine Verurteilung nicht mehr wichtig, weshalb jemand das Gerät gehalten und ob er wirklich telefoniert hat. Entscheidend ist allein, dass er es in der Hand hatte. Heißt in der Regel: 100 € und 1 Punkt. «


Quelle: ADAC motorwelt 12/2018

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