Veröffentlicht am: 13.10.2020 um 13:15 Uhr:
Auto und Verkehr: Wartung und Kundendienste in freien Werkstätten
» Ja. Sie verlieren weder die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung von zwei Jahren noch eventuell darüber hinausgehende Herstellergarantien, wenn Sei zur Wartung in die freie Werkstatt gehen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten am Fahrzeug genauso durchgeführt werden, wie es der Hersteller vorschreibt. Ein möglicher Nachteil: Erfahrungsgemäß lehnen Hersteller Kulanzleistungen über die zwei Jahre der Sachmängelhaftung hinaus ab, wenn die Wartungen nicht in einer Vertragswerkstatt erledigt wurden. «
Quelle: Silvia Schattenkirchner, ADAC Juristin, in der ADAC motorwelt 10/2019