Veröffentlicht am: 20.01.2022 um 17:31 Uhr:
Recht: Abgehauen - Können auch Fußgänger Unfallflucht begehen?
» Allerdings. Hinterlässt jemand z.B. im Vorbeigehen Kratzer im Lack eines geparkten Fahrzeugs oder beschädigt einen Seitenspiegel, darf er nicht einfach weitergehen. Ein Zettel am Auto genügt nicht, er muss eine "angemessene" Zeit (die gesetzlich nicht genau definiert ist) auf den Autobesitzer warten oder die Polizei rufen. Sonst drohen dem "Flüchtigen", je nach Fall, Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot. «
Quelle: ADAC motorwelt 03/2018