Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 20:18 Uhr:

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Bundesregierung: Bund startet Zehn-Millionen-Euro-Förderprogramm für Gedenkstätten

Der Bund stellt zehn Millionen Euro für neue Projekte in Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur bereit. Mit dem neuen Förderprogramm sollen historische Orte gesichert, digitale Angebote ausgebaut und innovative Bildungsprojekte unterstützt werden.

» Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Deutschland konnten sich ab dem 3. September 2026 um Fördermittel aus einem neuen Bundesprogramm bewerben. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellte dafür insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Einrichtungen zu unterstützen, die sich mit den Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur und dem Unrecht der SED-Herrschaft auseinandersetzen.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnete Gedenkstätten als das „Herz unserer Erinnerungskultur“. Mit dem neuen Förderprogramm sollen die Einrichtungen dabei unterstützt werden, historische Orte zu bewahren, digitale Zugänge auszubauen sowie zeitgemäße Bildungs- und Vermittlungsangebote zu entwickeln. Angesichts wachsender Herausforderungen sei es wichtig, innovative und nachhaltige Projekte gezielt zu stärken.

Drei Schwerpunkte der Förderung

Das Programm konzentriert sich auf drei zentrale Förderbereiche:

  • den Erhalt historischer Orte der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur,

  • die Digitalisierung sowie die Erschließung digitaler Lebenswelten,

  • die Vermittlungsarbeit und anwendungsbezogene Forschung.

Über die Vergabe der Mittel wird eine unabhängige Jury entscheiden. Anträge konnten ab dem 3. September 2026 eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endete am 1. Oktober 2026. Frühestmöglicher Projektstart ist der 1. Juli 2027.

Umsetzung der neuen Gedenkstättenkonzeption

Mit dem Förderprogramm setzt die Bundesregierung die im November 2025 beschlossene neue Gedenkstättenkonzeption um. Diese soll Einrichtungen der historisch-politischen Bildung dabei unterstützen, auf veränderte gesellschaftliche und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen zu reagieren.

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht für Projekte zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und des SED-Unrechts insgesamt zehn Millionen Euro vor. Damit würde die bisherige Projektförderung verdoppelt.

Zusätzlich plant der Bund, die von ihm geförderten Gedenkstätten ab dem kommenden Jahr dauerhaft stärker zu unterstützen. Vorgesehen sind weitere fünf Millionen Euro jährlich, insbesondere zur Finanzierung gestiegener Personalkosten sowie zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen infolge der verschärften Bedrohungslage.

Erinnerungskultur langfristig stärken

Mit den zusätzlichen Mitteln verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur und die Erfahrungen der SED-Herrschaft langfristig zu sichern. Neben der Bewahrung historischer Orte soll dabei insbesondere die Vermittlung an jüngere Generationen gestärkt und an veränderte digitale Nutzungsgewohnheiten angepasst werden. «


Quelle: Pressemitteilung BKM-84 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 3. September 2026 / Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot (KI)

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