Veröffentlicht am: 10.02.2020 um 06:59 Uhr:
Auto und Verkehr: Schuldfrage - Stimmt es, dass bei einem Auffahrunfall immer der Hintermann Schuld hat?
» Meistens ja. Bei solchen Unfällen mit typischem Ablauf haftet in der Regel der Hintermann ("Anscheinsbeweis"). Aber das gilt nicht immer. Beispiele: ein Unfall, bei dem der Autofahrer von einem überholenden Auto ausgebremst wird oder der Vordermann an einer roten Ampel rückwärts fährt. Auch plötzliches, grundloses Bremsen des Vorausfahrenden führt zumindest zu einer Teilschuld (OLG Frankfurt 3 U 220/05). Was hier für die Bewesisführung ganz wichtig ist: Zeugenaussagen und Unfallgutachten, die das Geschehen belegen. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2018