Veröffentlicht am: 12.09.2019 um 07:24 Uhr:
Auto und Verkehr: Unwetter: Wer zahlt? - Wann haften Haus- und Grundstücksbesitzer für Schäden am Auto?
» Wenn Dachziegel etc., die ein Fahrzeug beschädigen, direkt einem Haus oder einem Grundstück zuzuordnen sind. Allerdings nur, wenn der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, z.B. das Dach nicht regelmäßig kontrolliert bzw. ordnungsgemäß unterhalten hat (OLG Stuttgart 4 U 97/16). Stellt sich heraus, dass der Eigentümer nicht haftet, springt [...] die Teilkasko ein. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2018