Veröffentlicht am: 26.03.2020 um 11:23 Uhr:
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Auto und Verkehr: Kann ich auch als Fußgänger Unfallflucht begehen?
» Ja. Wenn Sie an einem Unfall im öffentlichen Verkehrsraum beteiligt sind, z.B. auf dem Parkplatz einen Kratzer im Nachbarauto oder mit dem Einkaufswagen eine Delle in der Stoßstange hinterlassen haben. Dann müssen Sie eine "angemessene Zeit" auf den Fahrer warten. Wie lange, ist nicht genau definiert. Kommt niemand, um den Schaden festzustellen, müssen Sie die Polizei informieren. Ein Zettel am Unfallfahrzeug genügt nicht. Dem Unfallverursacher droht eine Strafanzeige, unter Umständen sogar ein Fahrverbot. «
Quelle: ADAC motorwelt 11/2018